§ 1 Geltungsbereich |
LoB gilt für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 9.
Die Software wurde für Beschäftigte in Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien entwickelt und lässt sich ebenso gut auch für andere Berufsgruppen verwenden, ggf. mit leichten Anpassungen. |
§ 4 (3) Qualifizierungsmaßnahmen |
Die erhaltenen Qualifizierungsmaßnahmen können mit LoB dokumentiert werden. |
Abschnitt II Arbeitszeit(§§ 6 – 11) |
Der gesamte Abschnitt II ist in LoB umgesetzt. |
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit |
Insbesondere ist in LoB enthalten:
-
Berücksichtigung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
-
Abbildung von verschiedenen Arbeitszeitmodellen
-
Arbeitsbefreiung am Vorfeiertag (und FZA)
-
Vereinbarung eines wöchentlichen AZ-Korridors
-
Vereinbarung einer täglichen Rahmenzeit
|
§ 7 Sonderformen der Arbeit |
-
Schicht- und Wechselschichtarbeit
-
Automatische monatliche Feststellung, ob die Voraussetzungen für Schicht/Wechselschicht vorliegen
-
Anrechnung von Wechselschichtpausen gemäß § 6 (1) Satz 2
-
Arbeitsbereitschaft
-
Rufbereitschaft mit vollständiger Berechnung der Vergütungen gemäß §8 (5)
-
Nachtarbeit, ggf. mit gesondertem Nachweis der Arbeitsstunden von 0-4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr
-
Ermittlung von Mehrarbeit („aufgestockte Stunden“) für Teilzeitbeschäftigte
-
Komplette Ermittlung und Kontierung von Überstunden, detaillierter Nachweis des Stundenausgleichs im 2-Wochen-Zeitraum
-
Abrechnungen im Schichtplanturnus
|
§ 8 Ausgleich Sonderformen der Arbeit |
-
Berechnung sämtlicher Zeitzuschläge gemäß §8 (1)
-
Berücksichtigung der Konkurrenz von Zuschlägen gemäß §8 (1) Satz 3
-
Faktorisierung von Zuschlägen und Überstundenvergütungen gemäß §8 (1) Satz 4 und 5 bei Führung eines AZ-Kontos (individuell einstellbar)
-
Berücksichtigung der Obergrenze von 235%
-
Freizeitausgleich und Kontenführung für abfeierbare Zeitzuschläge
-
Überstundenvergütung, -ausgleich und Führung von Überstundenkonten gemäß den Bestimmungen in §8 (2)
-
Freizeitausgleich und Kontenführung für nicht ausgeglichene Stunden des Jahresarbeitzeitkontos
-
Vollständige Berechnung von Rufbereitschaftsvergütungen und von Arbeit und Rufbereitschaft gemäß §8 (3) auf der Grundlage der erfassten Bereitschaftszeiten und Arbeitszeiten.
-
Automatische Feststellung des Sachverhalts „ständige (Wechsel-)Schichtarbeit“.
-
Ermittlung sämtlicher Schicht- und Wechselschichtzulagen (bzw. -pauschalen)
|
§ 9 Bereitschaftszeiten |
|
§ 10 Arbeitszeitkonto |
-
Führung von Jahresarbeitszeitkonten mit vielfältigen individuellen Möglichkeiten der Konfiguration (z.B. Umfang der Faktorisierung, Laufzeit, Übertragbarkeit von Zeitguthaben oder Zeitschuld)
-
Sonderregelungen für den Widerruf von genehmigtem Freizeitausgleich
-
Übertragbarkeit von Zeitguthaben nach Ende des Ausgleichszeitraums auf ein Langzeitkonto
|
§ 11 Teilzeitbeschäftigung |
|
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
-
Erfassung der Zeiten einer Tätigkeitsübertragung mit Angabe der Einstufung (Entgeltgruppe)
-
Berechnung der Zulagen für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1-8 mit Berücksichtigung der Stufen (Zulage von 4,5% oder Unterschiedsbetrag)
-
Wahlweise Berechnung der tatsächlichen Brutto-Zulagenbeträge (in €) unter Berücksichtigung von §17 (4)
|
§§ 15-16 Tabellenentgeltund Stufen |
|
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen |
- Innerhalb der LoB – Personenstammdaten werden auch sämtliche Eingruppierungsdaten verwaltet. Diese werden dann beispielsweise verwendet, um den Anspruch auf Zulagen für höherwertige Tätigkeit festzustellen. Neben der Eingruppierung (EG / Stufe) sind auch Zwischenstufen vorgesehen (zusätzlicher monatl. Festbetrag).
|
§ 18 Leistungsentgelt |
- Einmal- und Sonderzahlungen können in LoB eingegeben und (ggf. mit einem speziellen Schlüssel) zusammen mit den übrigen monatlichen Daten an die Bezügestelle übermittelt werden
|
§ 19 Erschwerniszuschläge |
- LoB enthält einen aktuellen Katalog der Erschwerniszuschläge, welche mit Tagesbezug eingegeben werden können. Die Zuschläge werden monatlich nach Zuschlagsgruppen summiert und an die Bezügestelle übermittelt.
|
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall |
-
Führung einer Krankheitsliste (Auswertung)
-
Bei Feststellung von Krankheitsfällen über 6 Wochen werden auszuzahlende Vergütungen für nicht abgefeierte Überstunden automatisch von LoB zurückbehalten und im ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeit zur Auszahlung gebracht
|
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts |
|
§§ 26 und 27Erholungsurlaub und Zusatzurlaub |
-
Festlegung des Urlaubsanspruchs innerhalb der LoB-Personenstammdaten mit Berücksichtigung des Lebensalters und des Grads der Schwerbehinderung
-
Führung einer Urlaubsliste (Auswertung)
-
Automatische Übertragung des Resturlaubs auf das Folgejahr
-
Berechnung von Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
|
§ 29 Arbeitsbefreiung |
|
Abschnitt V
(§§ 30-33 Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses) |
- Beim Ausscheiden eines Beschäftigten werden sämtliche auf den Konten noch verbliebenen fakturierten Stunden automatisch ausgezahlt, soweit dieses tarifvertraglich vorgesehen ist.
|
Sonderregelungen, übertarifliche Regelungen |
- In Absprache mit unseren Kunden berücksichtigen wir in der Software stets auch Sonderregelungen und übertarifliche Vereinbarungen
|