Der Einsatzzweck von LoB® liegt in der Unterstützung der Personalstelle bei den monatlichen Abrechnungen, insbesondere bei der Feststellung der Ansprüche auf Zahlung von Zuschlägen und Zulagen. Die Ansprüche auf solche zusätzlichen Vergütungen Monat für Monat manuell festzustellen, ist oft mit großem Aufwand verbunden. Hier bringt der Einsatz von LoB® erhebliche Zeiteinsparungen.
Nein, denn alle regelmäßig gezahlten Entgeltbestandteile (also der „Regellohn“ und z. B. auch alle pauschalierten Zahlungen) sind nicht Gegenstand der Software. Diese Zahlungen werden ohnehin automatisch von der Bezügestelle abgewickelt. Die Software LoB® ist also selbst kein Programm zur Gehaltsabrechnung, aber es ergänzt ein Gehaltsabrechnungsprogramm in idealer Weise dort, wo monatlich sehr zeitaufwändige Arbeitsvorgänge anfallen.
Bitte schauen Sie sich die Informationen unter „LoB -> TV-L“ bzw. „LoB -> TVöD“ auf dieser Website an.
Ja, das können Sie voll und ganz. Sie sollten aber bedenken, dass LoB® neben dem Tarifvertrag auch immer noch die kommunalen oder landesspezifischen Ausführungsbestimmungen berücksichtigt. Hier kann es also durchaus zu Abweichungen kommen, die jedoch gewollt sind. Mit anderen Worten: Sie können sich darauf verlassen, LoB® richtig rechnet, indem es den Tarifvertrag genau nach den Vorgaben Ihrer Personalstelle interpretiert.
Das Programm LoB® läuft unter aktuellen Windows-Betriebssystemen, und zwar in verschiedenen technischen Umgebungen:
- als Einzelplatzsystem
-
als Smart-Client in einem Client-Server-System
-
als zentrale Web-Anwendung (LoB-Web)
-
als Web-Service in einer service-orientierten Umgebung
Zum Einzelplatzbetrieb oder als Client reicht ein handelsüblich ausgestatteter PC.
Die Client-Server-Systeme und Web-Anwendungen benötigen eine zentrale Datenbank. Die Wahl der Datenbank liegt bei Ihnen, sie wird von uns nicht mitgeliefert.