Wir können Ihnen das Programm LoB®  auch in einer kombinierten Version anbieten, welche die unstetigen Bezüge nach mehreren Tarifverträgen,  z.B. nach dem TV-L und dem TV-A oder nach dem TV-L und dem TVöD berechnet.

In der Praxis sieht das so aus:

  • In den Personenstammdaten legen Sie den Arbeitgeber der Person fest: entweder Bund (Autobahn), Land oder Kreis.
  • Für Kreisbedienstete rechnet LoB® dann nach dem TVöD, für Landesbedienstete nach dem TV-L und für Bedienstete der Autobahn GmbH nach dem TV-A.
  • Die Erstellung und die automatische Übermittlung von Lohngrundlagen an zwei unterschiedliche Bezügestellen (z.B. OFD und VKA) ist ebenfalls möglich, d.h. LoB® kann auf Wunsch mit mehreren Schnittstellen ausgestattet werden.